Zulassung:
Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die Landeskommision (LK) zu richten.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Richter Vorbereitungsplatzt:
– Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört oder direkte Mitgliedschaft in einem FN-Anschlussverband
– Vollendung des 21. Lebensjahres
– einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
– einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
– Nachweis, dass der Bewerber mindestens die Prüfung zum Trainer C – Reiten/Leistungssport bestanden hat und mindestens vier Platzierung in mindestens zwei Disziplinen (registrierte Einzelerfolge in Dresses,Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Klasse A oder mindestens zwei Platzierungen in Klasse L in einer Disziplin oder
- bestandene Prüfung zum Trainer C – Reiten/Leistungssport und Besitz des RA 2 oder
- Besitz des RA 2 und Platzierungen der Klasse L in Dressur- und Springprüfungen oder Vielseitigkeitsprüfungen oder
- Platzierung in einer Disziplin der Klasse M oder
- bestandene Prüfung zum Trainer A-Reiten/Leistungssport oder
- bestandene Prüfung zum Pferdewirt-Fachrichtung klassische Reitausbildung und mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei Disziplinen (registrierte Einzelerfolge in Dresses,Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Klasse A oder mindestens zwei Platzierungen in Klasse L in einer Disziplin
- bei fünf Dressur WB/LP auf dem Vorbereitungsplatz
- bei fünf Gelände- und/oder Spring-WB/LP auf dem Vorbereitungsplatz
- an mindestens einer kompletten PLS (Wochenende) als Parcourschefassistent Reiten sowie
- zusätzlich zweimalig als ganztägige Assistenz bei der Aufsicht Vorbereitungsplatz tätig gewesen
– erfolgreiche Teilnahme an einem Eingangsseminar bzw. Pferdewirtschaftsmeister – klassische Reitausbildung mit bestandener Zusatzprüfung
– Teilnahme an den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste Vorbereitungsplatz
– Der Bewerber ist mindestens ein Jahr und höchstens vier Jahre auf der Richteranwärterliste Vorbereitungsplatz Reiten der LK geführt worden und innerhalb dieser Zeit bei einer von der Lk festgelegten Zahl von WB/LP als Richteranwärter Vorbereitungsplatz Reiten mindestens
- bei fünf Dressur WB/LP auf dem Vorbereitungsplatz
- bei fünf Gelände- und/oder Spring-WB/LP auf dem Vorbereitungsplatz
- an mindestens einer kompletten PLS (Wochenende) als Parcourschefassistent Reiten sowie
- zusätzlich zweimalig als ganztägige Assistenz bei der Aufsicht Vorbereitungsplatz tätig gewesen
Diese Nachweise müssen auf mindestens fünf verschiedenen PLS erbracht werden
– Teilnahme an mindestens eintägigen Vorbereitungslehrgang
Über die Zulassung entscheidet die LK
Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
1. LPO
insbesondere allgemeine Ausrüstungsvoraussetzungen; Tierschutz; Bestimmungen der Ausrüstungsvoraussetzungen für alle Prüfungen in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit; Aufsicht Vorbereitungsplatz; Pferdekontollen und Medikationskontrollen; Konfliktmanagement;
2. Praktische Handhabung auf dem Vorbereitungsplatz
- zulässige Aufbauarten auf dem Vorbereitungsplatz
- Organisation und Infrastruktur Vorbereitungsplatz
- Reitlehre: Anwendung des Kriterienkatalogs
