Zulassungsvoraussetzung:

Nachweis, dass der Bewerber die Grundprüfung DL/SL/B/BW/RP bestanden hat, und während er auf der Richteranwärterliste bzw. der Richterliste der LK geführt wurde, bei einer von der LK festgelegten Zahl von folgenden WB/LP als Assistent tätig war, grundsätzlich jedoch mindestens:


– drei Stilgeländeritte, und


– drei Geländepferdeprüfungen, davon mindestens möglichst einmal Klasse L, und


drei Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse A und/oder L, davon mindestens einmal Klasse L

einmalige Assistenz bei PC auf mindestens drei verschiedenen Veranstaltungen innerhalb von drei Jahren.

Zusätzlich mindestens einmalige Assistententätigkeit bei einer Vielseitigkeits-PLS bei einem Technischen Delegierten.



Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:

  1. Richten von Geländeritten und Stilgeländeritten der Klasse L
  2. Richten von Geländepferde- und Jagdpferdeprüfungen der Klasse A und/oder L
  3. Richten von Vielseitigkeitsprüfungen bis zur Klasse L
  4. Abnahme von Geländestrecken
  5. Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten von Vielseitigkeitsprüfungen
  6. LPO, allgemeine und besondere Bestimmungen zur Vielseitigkeit, Ablauforganisation von Vielseitigkeitsveranstaltungen, rechnerische Auswertung von Vielseitigkeitsprüfungen
  7. Einweisung von Hilfsrichtern