Zulassungsvoraussetzung:
Nachweis, dass der Bewerber die Grundprüfung DL/SL/B/BW/RP bestanden hat, und während er auf der Richteranwärterliste bzw. der Richterliste der LK geführt wurde, bei einer von der LK festgelegten Zahl von folgenden WB/LP als Assistent tätig war, grundsätzlich jedoch mindestens:
– drei Stilgeländeritte, und
– drei Geländepferdeprüfungen, davon mindestens möglichst einmal Klasse L, und
– drei Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse A und/oder L, davon mindestens einmal Klasse L
– einmalige Assistenz bei PC auf mindestens drei verschiedenen Veranstaltungen innerhalb von drei Jahren.
– Zusätzlich mindestens einmalige Assistententätigkeit bei einer Vielseitigkeits-PLS bei einem Technischen Delegierten.
Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
- Richten von Geländeritten und Stilgeländeritten der Klasse L
- Richten von Geländepferde- und Jagdpferdeprüfungen der Klasse A und/oder L
- Richten von Vielseitigkeitsprüfungen bis zur Klasse L
- Abnahme von Geländestrecken
- Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten von Vielseitigkeitsprüfungen
- LPO, allgemeine und besondere Bestimmungen zur Vielseitigkeit, Ablauforganisation von Vielseitigkeitsveranstaltungen, rechnerische Auswertung von Vielseitigkeitsprüfungen
- Einweisung von Hilfsrichtern