Zulassungsvoraussetzung:
Nachweis, dass der Bewerber mindestens ein Jahr mit der Richterqualifikation DL/SL/B/BW/RP auf der Richterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit eine von der LK festgelegte Anzahl von Testaten nachweisen kann
Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
- Richten von Dressurpferdeprüfungen Klasse L
- Richten von Springpferdeprüfungen Klasse A und/oder L
- Reitlehre in Zusammenhang mit dem Richten in Basis- und Aufbauprüfungen