Zulassungsvoraussetzung:

Nachweis, dass der Bewerber mindestens ein Jahr mit der Richterqualifikation DL/SL/B/BW/RP auf der Richterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit eine von der LK festgelegte Anzahl von Testaten nachweisen kann


Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:

  1. Richten von Dressurpferdeprüfungen Klasse L
  2. Richten von Springpferdeprüfungen Klasse A und/oder L
  3. Reitlehre in Zusammenhang mit dem Richten in Basis- und Aufbauprüfungen