Antrag
Der Antrag auf Zulassung eines Bewerbers zur Prüfung ist an die LK zu richten.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
a) Nachweis, dass der Bewerber
– mindestens ein Jahr die Richterqualifikation DL/SL/B/BW/RP besitzt und auf der Richterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Dressur-, Dressurreiter- und Dressurpferdeprüfungen als Richter tätig war
– bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Dressur-, Dressurreiter-, Dressurpferde- und/oder Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse M als Assistent tätig war
b) Nachweis eines Gutachtens über das eigenständige Richten einer Dressurprüfung der Klasse M, unabhängig von der amtierenden Richtergruppe
Prüfungsanforderungen
Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
– Richten einer Dressurprüfung der Klasse M mit Einzelnoten
– Reitlehre
– LPO allgemeiner Teil § 400 ff., Rechtsordnung, Bestimmungen zum Richten von Kürprüfungen