Antrag

Der Antrag auf Zulassung eines Bewerbers zur Prüfung erfolgt durch die zuständige LK.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:


a) Nachweis, dass der Bewerber


– mindestens dreimal in Dressurprüfungen Klasse M* oder höher platziert war
– 2 Jahre mit der Qualifikation DM auf der Richterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Dressurprüfungen Klasse M als Richter tätig war


b) mindestens fünfmalige Assistententätigkeit beim Richten von Dressurprüfungen Klasse S* oder S**


c) Nachweis eines
DRV Gutachtens über das eigenständige Richten einer Dressurprüfung Klasse S*, unabhängig von der amtierenden Richtergruppe

Prüfungsanforderungen


Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:


a) Richten einer Dressurprüfung Klasse S* und S**


b) Reitlehre, LPO allgemeiner Teil § 400 ff., Rechtsordnung, Bestimmungen zum Richten von Kürprüfungen LA