Antrag


Der Antrag auf Zulassung eines Bewerbers zur Prüfung ist an die LK zu richten.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:


Nachweis, dass der Bewerber


– die Prüfung mit der Qualifikation DL/SL/B/BW/RP bestanden hat und bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Springpferdeprüfungen als Richterassistent tätig war


– bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Springpferdeprüfungen als Parcourschefassistent tätig war

Prüfungsanforderungen


Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:


a) Richten einer Springpferdeprüfung Klasse A/L oder M (entfällt für Bewerber mit einer BA oder Aufbauprüfungen (AS) Qualifikation kann die LK eine Höherstufung veranlassen.)

b) Reitlehre und LPO