Antrag
Der Antrag auf Zulassung eines Bewerbers zur Prüfung ist an die LK zu richten.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Nachweis, dass der Bewerber
– die Prüfung mit der Qualifikation DL/SL/B/BW/RP bestanden hat und bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Springpferdeprüfungen als Richterassistent tätig war
– bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Springpferdeprüfungen als Parcourschefassistent tätig war
Prüfungsanforderungen
Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
a) Richten einer Springpferdeprüfung Klasse A/L oder M (entfällt für Bewerber mit einer BA oder Aufbauprüfungen (AS) Qualifikation kann die LK eine Höherstufung veranlassen.)
b) Reitlehre und LPO