Antrag:
Der Antrag auf Zulassung eines Bewerbers zur Prüfung ist an die LK zu richten.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Nachweis, dass der Bewerber:
- die Prüfung zum Trainer A – Reiten/Leistungssport bestanden hat
- oder – die Pferdewirtprüfung – Fachrichtung Klassische Reitausbildung – bestanden hat oder mindestens 4 Platzierungen in mindestens 2 Disziplinen (registriete Einzelerfolge in Dressur, Springen oder Vielseitigkeitr) nachweisen kann
- mindestens 2 mal in Springprüfungen der Klasse M platziert war
- 10 Einsätze auf einer PLS (M**) und mindestens 2 Gutachten über das Richten von S*-Prüfungen unterschiedlicher Gutachter(Gutachter einer anderen LK und DRV) hat
- mindestens ein Jahr mit der Qualifikation SM auf der Richterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Springprüfungen Klasse M als Richter tätig war
- bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Springprüfungen Klasse S* als Assistent tätig war
- sowie – zweimalige Assistententätigkeit beim Parcoursaufbau von Springprüfungen Klasse S* und Springpferdeprüfungen Klasse M bei einem Parcourschefgutachter DRV
- Vorlage von zwei Gutachten unterschiedlicher DRV-Gutachter über das eigenständige Richten einer Springprüfung Klasse S*
- Teilnahme an einem mindestens eintägigen Vorbereitungslehrgang
Prüfungsanforderungen
Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
a) Richten einer Springprüfung Klasse S (theoretisch)
b) Reitlehre und LPO (theoretisch)
c) Richten einer Springpferdeprüfung Klasse A/L oder M (praktisch) (entfällt für Bewerber mit der Qualifikation BA und/oder SM)