Antrag
Der Antrag auf Zulassung eines Bewerbers zur Prüfung erfolgt durch die zuständige LK.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
a) Nachweis, dass der Bewerber im Besitz einer Trainer-A-Lizenz Reiten Leistungssport ist die Prüfung zum Trainer A – Reiten/Leistungssport – oder die Pferdewirtprüfung – Fachrichtung Klassische Reitausbildung – bestanden hat oder in Spring-prüfungen Klasse M** platziert war**oder 10 Einsätze auf einer PLS (M**) und mindestens 2 Gutachten über das Richten von S*-Prüfungen unterschiedlicher Gutachter(Gutachter einer anderen LK und DRV) hat
b) Nachweis, dass der Bewerber 2 Jahre mit der Qualifikation SMS auf der Richterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Springprüfungen Klasse S* als Richter tätig war:
– fünfmalige Assistententätigkeit beim Richten in Springprüfungen Klasse S** bis S*
– zweimalige Assistententätigkeit beim Parcoursaufbau von Springprüfungen Klasse S** bis S* bei einem Parcourschefgutachter
c) Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar für Springrichter Klasse S**** und Parcourschefs
Prüfungsanforderungen
Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
- Klausur mit Inhalten aus allen Aufgabengebieten springrichterlicher Tätigkeit
- LPO und Entscheidung in Spezialfällen
- Analyse von Springprüfungen
- Hinderniskunde, Fragen des praktischen Aufbaus und Entwurfs von Springparcours