Antrag


Der Antrag auf Zulassung eines Bewerbers zur Prüfung erfolgt durch die zuständige LK.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:


a) Nachweis, dass der Bewerber im Besitz einer Trainer-A-Lizenz Reiten Leistungssport ist die Prüfung zum Trainer A – Reiten/Leistungssport – oder die Pferdewirtprüfung – Fachrichtung Klassische Reitausbildung – bestanden hat oder in Spring-prüfungen Klasse M** platziert war**oder 10 Einsätze auf einer PLS (M**) und mindestens 2 Gutachten über das Richten von S*-Prüfungen unterschiedlicher Gutachter(Gutachter einer anderen LK und DRV) hat


b) Nachweis, dass der Bewerber 2 Jahre mit der Qualifikation SMS auf der Richterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Springprüfungen Klasse S* als Richter tätig war:


– fünfmalige Assistententätigkeit beim Richten in Springprüfungen Klasse S** bis S*

– zweimalige Assistententätigkeit beim Parcoursaufbau von Springprüfungen Klasse S** bis S* bei einem Parcourschefgutachter


c) Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar für Springrichter Klasse S**** und Parcourschefs

Prüfungsanforderungen


Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:

  • Klausur mit Inhalten aus allen Aufgabengebieten springrichterlicher Tätigkeit
  • LPO und Entscheidung in Spezialfällen
  • Analyse von Springprüfungen
  • Hinderniskunde, Fragen des praktischen Aufbaus und Entwurfs von Springparcours