Parcourschef Reiten
(gem. APO 2026)

– Anwärterliste Parcourschef
Zuerst erfolgt ein formloser Antrag zur Aufnahme auf die Anwärterliste der jeweiligen LK.
Ein mindestens eintägiges Eingangsseminar mit anschließendem Test führt nach erfolgreichem Abschluss zur Aufnahme auf die Anwärterliste Parcourschef der LK.
– Grundprüfung Parcourschef SM
Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die Landeskommision (LK) zu richten.
– Voraussetzungen für die Zulassung zum Parcourschef Springen (SM):
– Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.
– Vollendung des 21. Lebensjahres
– einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
– Nachweis dass der Bewerber
- die Prüfung zum Pferdewirt-Fachrichtung Klassische Reitausbildung oder zum Trainer C-Reiten/Leistungssport bestanden hat oder
- mindestens in Springprüfungen Klasse L bzw. Geländeprüfungen der Klasse A platziert war.
– Nachweis, dass der Bewerber mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat.
– Nachweis, dass der Bewerber wenigstens ein Jahr und höchstens vier Jahre auf der Parcourschefanwärterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Parcourschefassistent tätig war.
– Für die Grundprüfung Springen (SM) müssen davon fünf Testate bei Parcourschefs mit der Qualifikation SMS und mindestens zwei Testate bei unterschiedlichen DRV-Gutachtern erbracht werden.
– Teilnahme an einem mindestens zweitägigen Vorbereitungslehrgang, der der Grundprüfung vorausgeht.
– Inhaber des Goldenen Reitabzeichen oder vergleichbarer Qualifikation (mit Empfehlung der/des zuständigen LK/LV), die an einem Eingangsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und zur anschließenden Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Parcourschefassistent tätig waren. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer Disziplin direkt die Qualifikation der Klasse SMS zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.
Über die Zulassung entscheidet die LK.
– Anforderung:
Theorie und Praxis entsprechend der Klasse M*
Der schriftliche Teil umfaßt das Erstellen von Parcours-,Arbeitsskizzen und Basisfragen zum Thema Parcoursaufbau.
Besprechung der Skizzen und der Basisfragen
Kenntnisse der LPO und aller relevanten Regelwerken
Hinderniskunde
praktischer Parcoursbau
– Die Prüfung gilt dann als bestanden, sobald in allen Fächer mindestens die Note ausreichend erreicht wird.
