Antrag

Der Antrag auf Zulassung eines Bewerbers zur Prüfung erfolgt durch die zuständige LK.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:


– Nachweis, dass der Bewerber

  • mindestens dreimal in Dressurprüfungen Klasse M* oder höher platziert war
  • 2 Jahre mit der Qualifikation DM auf der Richterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgesetzten Zahl von Dressurprüfungen Klasse M als Richter tätig war


– Mindestens fünfmalige Assistententätigkeit beim Richten von Dressurprüfungen Klasse S* oder S**

– Nachweis eines DRV Gutachtens über das eigenständige Richten einer Dressurprüfung Klasse S*, unabhängig von der amtierenden Richtergruppe

Prüfungsanforderungen


Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:


– Richten einer Dressurprüfung Klasse S* und S**

– Reitlehre

– LPO allgemeiner Teil § 400 ff., Rechtsordnung, Bestimmungen zum Richten von Kürprüfungen LA