Zulassung
Zuerst erfolgt ein formloser Antrag zur Aufnahme auf die Anwärterliste der jeweiligen LK.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Parcourschef Geländeprüfungen (GL):
– Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.
– Vollendung des 21. Lebensjahres
– einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
– Nachweis dass der Bewerber
- die Prüfung zum Pferdewirt-Fachrichtung Klassische Reitausbildung oder zum Trainer C-Reiten/Leistungssport bestanden hat oder
- mindestens in Springprüfungen Klasse L bzw. Geländeprüfungen der Klasse A platziert war.
– Nachweis, dass der Bewerber mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat.
– Nachweis, dass der Bewerber wenigstens ein Jahr und höchstens vier Jahre auf der Parcourschefanwärterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Parcourschefassistent tätig war.
– Für die Grundprüfung Geländeprüfungen (GL) ist eine von der LK festgelegten Anzahl von Testaten zu erbringen, jedoch mindestens fünf Testate an drei verschiedenen Veranstaltungsorten, davon mindestens je eine Geländepferdeprüfung Klasse L und eine Vielseitigkeitsprüfung Klasse L bei mindestens zwei verschiedenen DRV-Gutachtern.
– Teilnahme an einem mindestens zweitägigen Vorbereitungslehrgang, der der Grundprüfung vorausgeht.
– Inhaber des Goldenen Reitabzeichen oder vergleichbarer Qualifikation (mit Empfehlung der/des zuständigen LK/LV), die an einem Eingangsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und zur anschließenden Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Parcourschefassistent tätig waren. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer Disziplin direkt die Qualifikation der Klasse SMS zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.
– Anforderung:
Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt:
– Hindernisaufbau und Hindernisgestaltung
– Entwurf und Aufbau von Geländeritten/Jagdpferdeprüfungen/Geländepferdeprüfungen/Vielseitigkeitsprüfungen bzw. Ausschnitte daraus in den Klassen A und L
– Entwurf und Aufbau von Geländestrecken, unter besonderen Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten
– Hinderniskunde (Material und Verarbeitung, elementare Bauteile und Hindernistypen)
– LPO, insbesondere die Besonderen Bestimmungen im Abschnitt Gelände- und Vielseitigkeitsprüfungen sowie im Abschnitt Aufbauprüfung (Geländepferde- und Jagdpferdeprüfungepn), Tierschutz
