Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die Landeskommision (LK) zu richten.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Prüfer Breitensport:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört oder direkte Mitgliedschaft in einem FN-Anschlussverband
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens die Prüfung zum Trainer C – Reiten bestanden hat
  • Teilnahme an einem mindestens eintägigem Vorbereitungslehrgang, welcher der Prüfung unmittelbar vorausgeht.

Über die Zulassung entscheidet die LK

Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:

1. Praktisches Prüfen

  • praktisches Richten von WB gem. WBO Teil II.1 und 2.1,Reitlehre
  • Aufbaukontrolle
  • Ausrüstungskontrolle, Vorbereitungsplatz und Sicherheitsaspekte

2. Prüfungsgespräch

  • Kenntnis der WBO/APO
  • Prüfungsabläufe der Pferdeführerscheine
  • Reitlehre
  • Sicherheit und Tierschutz

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO).