Zulassung
Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die Landeskommision (LK) zu richten.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Prüfer Breitensport:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört oder direkte Mitgliedschaft in einem FN-Anschlussverband
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
- Nachweis, dass der Bewerber mindestens die Prüfung zum Trainer C – Reiten bestanden hat
- Teilnahme an einem mindestens eintägigem Vorbereitungslehrgang, welcher der Prüfung unmittelbar vorausgeht.
Über die Zulassung entscheidet die LK
Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:
1. Praktisches Prüfen
- praktisches Richten von WB gem. WBO Teil II.1 und 2.1,Reitlehre
- Aufbaukontrolle
- Ausrüstungskontrolle, Vorbereitungsplatz und Sicherheitsaspekte
2. Prüfungsgespräch
- Kenntnis der WBO/APO
- Prüfungsabläufe der Pferdeführerscheine
- Reitlehre
- Sicherheit und Tierschutz
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO).
