Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die Landeskommision (LK) zu richten.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Grundprüfung sind:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört oder direkte Mitgliedschaft in einem FN-Anschlussverband
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens die Prüfung zum Trainer C – Reiten bestanden hat und im Besitz des Pferdeführerscheins Reiten ist oder mindestens jeweils zwei Platzierungen in Dressur und Springen der Klasse A nachweisen kann und im Besitz des Pferdeführerscheins Reiten ist und die Prüfung zum Trainerassistenten/Juleika bestanden hat, oder
  • Nachweis, dass der Bewerber die Prüfung zum Prüfer Breitensport Reiten bestanden hat und mindestens ein Jahr auf der Prüferliste einer LK geführt wurde
  • Nachweis, dass der Bewerber an den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste Richter Breitensport teilgenommen hat.
  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens 1 Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Richteranwärterliste der LK geführt worden ist und innerhalb dieser Zeit an einer von der LK festgelegten Anzahl von WB tätig war.
  • Nachweis von fünf Einsätzen als Assistenz bei der Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz.
  • Nachweis von drei Einsätzen als Assistent beim Wettbewerbs-/Parcoursaufbau.
  • Teilnahme an einem mindestens 2-tägigem Vorbereitungslehrgang, welcher der Prüfung unmittelbar vorausgeht.

Über die Zulassung entscheidet die LK

Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:

Modul 1:

  • WBO, insbesondere Grundregeln und Richtverfahren, Tierschutz, Sicherheits-aspekte bei der Aufsicht auf dem Platz/Vorbereitungsplatz und im Gelände: gesetzliche Bestimmungen für das Reiten im Gelände und im Straßenverkehr in Bezug auf dort stattfindende Prüfungen/Wettbewerbe (Prüfungsablauf); Einsteiger-WB im Gelände; Bedeutung des Breitensport, u.a. andere Reitweisen.

Modul 2:

  • Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten von WB der WBO, insbesondere die Ausbildungsskala des Pferdes und des Reiters sowie die Ausrüstung von Pferd und Reiter.

Modul 3:

  • Alle Richtverfahren und Pferdeführerschein Reiten, Wettbewerbe in THeorie und Praxis nach beurteilndem und beobachtenden Richtverfahren
  • Umgang mit dem Pferd/Bodenarbeit
  • gerittene Wettbewerbe: Reiter-WB in den verschiedenen Disziplinen: Dressur-WB, Spring-WB (einschl. Parcoursabnahme), Gelände-WB, Geschicklichkeits-WB und WB mit gebissloser Zäumung/Halsring
  • Wettbewerbe anderer Reitweisen/anderer Verbände
  • Pferdeführerschein Umgang, Pferdeführerschein Reiten, Abzeichen (Reitabzeichen 10-6, Longierabzeichen 5 (sofern selbst im Besitz des LA 5 oder im Rahmen der eigenen Ausbildung das Niveau nachgewiesen wurde)), RA 5 gemeinsam mit einem Richter Reiten

Module 4:

  • Praktisches Richten:
  • Richten mit beurteilenden Richtverfahren von WB/WBO Teil II.1,2 (Ziffer 2.1, 2.2, 2.3) und 8
  • Richten mit beurteilendem Richtverfahren von WB/WBO Teil II.2 (Ziffer 2.4 und 2.5) und 8
  • Richten mit beobachtendem Richtverfahren von WB/WBO

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO).