Richter Reiten (gem. APO 2020)

Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die Landeskommision (LK) zu richten.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Grundprüfung sind:

  1. Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.
  2. Vollendung des 21. Lebensjahres.
  3. Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate.
  4. Nachweis, dass der Bewerber die Prüfung zum Trainer C – Reiten/Leistungssport bestanden hat und entweder im Besitz des RA 2 ist-, oder entsprechende Platzierungen in der Klasse L in Dressur- und Spring- oder Vielseitigkeitsprüfungen nachweisen kann.
  5. Kann der Bewerber/die Bewerberin Platzierungen in einer Disziplin der Klasse M nachweisen, oder hat er/sie die Prüfung zum Pferdewirt – Schwerpunkt Reiten – oder zum Trainer A Leistungssport bestanden, entfällt Punkt 4.
  6. Bewerber, die die Prüfung zum Pferdewirt – Fachrichtung Klassische Reitausbildung – bestanden haben, müssen zusätzlich mindestens 4 Platzierungen in mind. 2 Disziplinen in der Kl. A oder mind. 2 Platzierungen in Kl. L nachweisen.
  7. Nachweis, dass der Bewerber mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat bzw. Pferdewirtschaftsmeister – Klassische Reitausbildung -mit bestandener Zusatzprüfung ist.
  8. Nachweis, dass der Bewerber an den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste teilgenommen hat
  9. Bewerber stehen mindestens 1- und höchstens 4 Jahre auf der Richteranwärterliste einer LK und sind in dieser Zeit in folgenden WB/LP tätig:
  • bei 5 Basis-WB/LP   
  • bei 10 Dressur-WB/LP  
  • bei 10 Spring-WB/LP  
  • mindestens ein voller Turniertag als Parcourschefassistent       
  • außerdem zusätzlicher Nachweis der fünfmaligen Assistenz bei der Aufsicht  Vorbereitungsplatz.     
  • Nachweis Testat Richten mit Einzelnoten (möglichst L**, M*) 
Diese Nachweise müssen auf mindestens 5 verschiedenen PLS erbracht werden. Ferner ist folgendes wichtig:

Nachweis eines standardisierten Gutachtens (gem. Durchführungsbestimmungen)

  • Teilnahme an einem mindestens ein- bis dreitägigen Vorbereitungslehrgang, welcher den Prüfungsmodulen unmittelbar vorausgeht. Die Prüfungsmodule können auch in einem Block durchgeführt werden.
  • Inhaber des Goldenen Reiterabzeichens oder vergleichbarer Qualifikationen (mit Empfehlung der/des zuständigen LK/LV), die an einem Eingangsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und zur anschließenden Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Richteranwärter tätig waren. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer entsprechenden Disziplin direkt die Qualifikation der Klasse SM/DM zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.

Über die Zulassung entscheidet die LK. Die Prüfung findet in folgenden Modulen und Fächern statt:

Module 1:

  • LPO, insbesondere allgemeine Bestimmungen und Richtverfahren, Tierschutz, Bestimmungen der Disziplinen Dressur und Springen, Aufsicht Vorbereitungsplatz

Breitensport:

  • Abnahme und Inhalte des Pferdeführerscheins Reiten
  • Bedeutung des Breitensports, andere Reitweisen, rechtliche Regelung des Reitens in Feld, Wald und Straßenverkehr sowie Richten von Breitensportwettbewerben der WBO
  • Richten von Reiterwettbewerben gemäß WBO

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Module 2:

Basisprüfungen:

  • Beurteilung von Typ und Qualität des Körperbaus
  • Richten von Gewöhnungs-/Reitpferde-/Eignungsprüfungen

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Module 3:

Dressur- und Springprüfungen Kl. E-L:

  • Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten in Dressur- und Springprüfungen
  • Richten von Dressur-, Dressurreiter- und Kürprüfungen Klasse E bis L (einschl. Kommentierung)
  • Richten von Stilspringprüfungen Klasse E bis L 
  • Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten in Dressur- und Springprüfungen
  • Parcoursabnahme
  • Richten von Springprüfungen
  • LPO, insbesondere allgemeine Bestimmungen und Richtverfahren, Tierschutz, Bestimmungen der Disziplinen Dressur und Springen, Aufsicht Vorbereitungsplatz

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Es bestehen folgende Möglichkeiten an Zusatz- und Höherqualifikationen

  • Zusatzprüfung: Vielseitigkeit Klasse L, Geländepferde und Jagdpferde (VL)
  • Zusatzprüfung: Aufbauprüfungen Dressur und Springen Klasse L (BA) oder
  • Aufbauprüfung Dressur (AD), Aufbauprüfung Springen (AS)
  • Dressur-, Dressurreiter- und Dressurpferdeprüfungen Klasse M*/M** (DM)
  • Dressurprüfungen Klasse S*/S** (DS)
  • Dressurprüfungen Klasse S***/S**** (GP)
  • Springprüfungen Kl. M*/M** und Springpferdeprüfungen Klasse M (SM)
  • Springprüfungen Klasse S* (SS*)
  • Springprüfung Klasse S**** (SS)
  • Vielseitigkeitsprüfungen Klasse M und S sowie große Vielseitigkeitsprüfungen (VS)
  • Internationale Qualifikation

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO).