Zulassung zum Richter Reiten:

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die Landeskommision (LK) zu richten.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Richter Reiten:

– Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.

– Vollendung des 21. Lebensjahres

– einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate

– Nachweis folgender Voraussetzungen/Qualifikationen des Bewerbers

  • bestandene Prüfung zum Trainer C – Reiten/Leistungssport und Besitz des RA 2 oder entsprechende Platzierungen der Klasse L in Dressur- und Spring- oder Vielseitigkeitsprüfungen oder
  • Platzierung in einer Disziplin der Klasse M oder
  • bestandene Prüfung zum Trainer A-Reiten/Leistungssport oder
  • bestandene Prüfung zum Pferdewirt-Fachrichtung klassische Reitausbildung und mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei Disziplinen (registrierte Einzelerfolge in Dresses,Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Klasse A oder mindestens zwei Platzierungen in Klasse L in einer Disziplin oder
  • mindestens zwei Jahre mit der Qualifikation Richter Reiten Vorbereitungsplatz/ Richter Breitensport Reiten auf der Richterliste der LK geführt worden und innerhalb dieser Zeit bei einer von der Lk festgelegten Zahl auf dem Vorbereitungsplatz tätig gewesen.

– erfolgreiche Teilnahme an einem Eingangsseminar bzw. Pferdewirtschaftsmeister – klassische Reitausbildung mit bestandener Zusatzprüfung

– Teilnahme an den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste

– Der Bewerber ist mindestens ein Jahr und höchstens vier Jahre auf der Richteranwärterliste der LK geführt worden und innerhalb dieser Zeit bei einer von der Lk festgelegten Zahl von WB/LP als Richteranwärter tätig, mindestens

  • bei fünf Basis WB/LP, von denen zwei Dressurpferdeprüfungen mit Einzelnoten sein können,
  • bei zehn Dressur WB/LP,
  • bei zehn Spring-WB/LP,
  • an mindestens einem vollen Turniertag als Parcourschefassistent sowie
  • zusätzlich fünfmalige als Assistenz bei der Aufsicht Vorbereitungsplatz tätig gewesen und hat ein Testat Richten mit Einzelnoten (möglichst L**, M*) absolviert

Diese Nachweise müssen auf mindestens fünf verschiedenen PLS erbracht werden

– standardisiertes Gutachten (gemäß Durchführungsbestimmungen).

– Teilnahme an mindestens ein- bis dreitägigen Vorbereitungslehrgang, welcher den Prüfungsmodulen unmittelbar vorausgeht. Die Prüfungsmodule können einzeln oder im Block durchgeführt werden.

– Inhaber des Goldenen Reitabzeichen oder vergleichbarer Qualifikation (mit Empfehlung der/des zuständigen LK/LV), die an einem Eingangsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und zur anschließenden Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Richteranwärter tätig waren. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer Disziplin direkt die Qualifikation der Klasse SM/DM zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.

Über die Zulassung entscheidet die LK

Anforderungen:

Die Prüfung setzt sich aus folgenden Modulen zusammen:

Modul 1 Breitensport

– Abnahme und Inhalte der Pferdeführerscheine/Reitabzeichen

– Bedeutung des Breitensports, andere Reitweisen, rechtliche Regelungen des Reitens in Feld, Wald und Straßenverkehr sowie Richten von Breitensportliche Wettbewerbe gemäß WBO

– Richten von Reiterwettbewerben gemäß WBO

Modul 2 Basisprüfungen

– Beurteilung von Typ und Qualität des Körperbaus

– Richten von Gewöhnungs-/Reitpferde-/Eignungsprüfungen

Modul 3 Dressur- und Springprüfungen Klasse E-L

– Richten von Dressur-, Dressurreiter- und Kürprüfungen Klasse E bis L* (einschließlich Kommentierung)

– Richten von stilspringprüfungen Klasse E bis L

– Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten in Dressur- und Springprüfungen

– Parcoursabnahme

– Richten von Springprüfungen

– LPO, insbesondere allgemeine Bestimmungen und Richtverfahren, Tierschutz, Bestimmungen der Disziplin Dressur und Springen, Aufsicht Vorbereitungsplatz