Zulassung zum Richter Reiten Schwerpunkt Springen:

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die Landeskommision (LK) zu richten.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Richter Reiten Schwerpunkt Springen:

– Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.

– Vollendung des 21. Lebensjahres

– einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate

– Nachweis folgender Voraussetzungen/Qualifikationen des Bewerbers

  • mindestens drei Platzierungen in Springprüfungen der Klasse M** oder
  • bestandene Prüfung zum Trainer A – Reiten/Leistungssport und mindestens drei Platzierung in Springprüfungen Klasse L oder
  • bestandene Prüfung zum Pferdewirt-Fachrichtung klassische Reitausbildung und mindestens drei Platzierungen in Springprüfungen Klasse L oder
  • bestandene Prüfung zum Pferdewirtwirtschaftsmeister – Fachrichtung klassische Reitausbildung.

– Teilnahme an den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme der Richterliste

– Teilnahme an den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste

– Der Bewerber ist auf der Richteranwärterliste der LK geführt worden und war innerhalb dieser Zeit bei einer von der Lk festgelegten Zahl von WB/LP als Richteranwärter tätig, mindestens

  • bei fünf WBO-Wettbewerben
  • bei zehn Spring LP
  • an mindestens einem vollen Turniertag als Parcourschefassistent, sowie ,
  • eine fünfmalige als Assistenz bei der Aufsicht Vorbereitungsplatz absolviert

Diese Nachweise müssen auf mindestens fünf verschiedenen PLS erbracht werden

– standardisiertes Gutachten (gemäß Durchführungsbestimmungen).

– Teilnahme an mindestens ein- bis dreitägigen Vorbereitungslehrgang, welcher den Prüfungsmodulen unmittelbar vorausgeht. Die Prüfungsmodule können einzeln oder im Block durchgeführt werden.

– Inhaber des Goldenen Reitabzeichen oder vergleichbarer Qualifikation (mit Empfehlung der/des zuständigen LK/LV), die an einem Eingangsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und zur anschließenden Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Richteranwärter tätig waren. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer Disziplin direkt die Qualifikation der Klasse SM zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.

Über die Zulassung entscheidet die LK

Anforderungen:

Die Prüfung setzt sich aus folgenden Modulen zusammen:

Modul 1 Breitensport

– Abnahme und Inhalte der Pferdeführerscheine/Reitabzeichen

– Bedeutung des Breitensports, andere Reitweisen, rechtliche Regelungen des Reitens in Feld, Wald und Straßenverkehr sowie Richten von Breitensportliche Wettbewerbe gemäß WBO

– Richten von Reiterwettbewerben gemäß WBO

Modul 2 Basisprüfungen

– Beurteilung von Typ und Qualität des Körperbaus

– Richten von Gewöhnungs-/Reitpferde-/Eignungsprüfungen

Modul 3 Springprüfungen Klasse E-L

– Richten von Stilsprüfungen Klasse E bis L*

– Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten in Springprüfungen

– Parcoursabnahme

– Richten von Springprüfungen

– LPO, insbesondere allgemeine Bestimmungen und Richtverfahren, Tierschutz, Bestimmungen der Disziplin Springen, Aufsicht Vorbereitungsplatz