Zulassungsvoraussetzung:

– Nachweis, dass der Bewerber Platzierungen in VA* oder höher hat oder

– zwei Gutachten bei von der DRV benannten Gutachter oder Nachweis, dass der Bewerber die Prüfung zum Richter (VA) und die Grundprüfung DL/SL/B/BW/RP bestanden hat, und

– während er auf der Richteranwärterliste bzw. der Richterliste der LK geführt wurde, bei einer von der LK festgelegten Zahl von folgenden WB/LP als Assistent tätig war, grundsätzlich jedoch mindestens:

  • drei Stilgeländeritte(davon mindestens einmal Klasse A**), und
  • fünf Geländepferdeprüfungen, davon zweimal Klasse L, und
  • drei gesamten Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse A und/oder L, davon mindestens einmal Klasse L

Diese Nachweise müssen auf mindestens drei verschiedenen Veranstaltungen innerhalb von drei Jahren erbracht werden.

zusätzlich mindestens einmalige Assistententätigkeit bei einer Vielseitigkeits-PLS bei einem Technischen Delegierten (insbesondere bei der Geländeabnahme) und Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.



Die Prüfung findet in folgenden Fächern statt (mündlich und/oder schriftlich):

– Richten von Geländeritten und Stilgeländeritten der Klasse A**

– Richten von Geländepferde- und Jagdpferdeprüfungen der Klasse A und/oder L

– Richten von Vielseitigkeitsprüfungen bis zur Klasse L

– Abnahme von Geländestrecken

– Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten von Vielseitigkeitsprüfungen

– LPO, allgemeine und besondere Bestimmungen zur Vielseitigkeit, Ablauforganisation von Vielseitigkeitsveranstaltungen, rechnerische Auswertung von Vielseitigkeitsprüfungen

– Einweisung von Hilfsrichtern